Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Foto-, Video- und Medienleistungen

Stand: 2026

Begriffsbestimmungen: „Auftragnehmer“/„Fotograf“ ist der/die anbietende Dienstleister*in.
„Auftraggeber“ ist der Vertragspartner (Verbraucher i. S. v. § 13 BGB oder Unternehmer i. S. v. § 14 BGB).

1. Anwendungsbereich und Einbeziehung der AGB
  1. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsverhältnisse zwischen
    dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über Foto-, Video-, Drohnen- und sonstige
    Medienleistungen sowie die Lizenzierung von Stock-Fotos.
  2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine
    Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
  3. Verbraucherhinweis: Diese AGB werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur
    Verfügung gestellt und Vertragsbestandteil.
2. Auftragsproduktionen (Foto/Video)
  1. Vertragsschluss: Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Terminbuchung
    über den Online-Kalender oder in Ausnahmefällen durch Annahme per Telefon/E-Mail
    zustande.
  2. Leistungsinhalt / Auswahl / Bearbeitung: Der Auftragnehmer erstellt Aufnahmen
    gemäß Auftrag. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Auftragnehmer die vereinbarte
    Anzahl nach eigenem Ermessen aus, nimmt eine Standardbildbearbeitung (Helligkeit,
    Farbe, Kontrast, Retusche kleinerer Gegenstände/Kabel, verpixeln von
    Kennzeichen/Hausnummern) vor und überlässt sie digital
    (Datenübertragung/Datenträger). Aufwendige Retuschen sind gesondert
    vergütungspflichtig.
  3. Gestaltung / Reklamationen: Soweit keine ausdrücklichen Gestaltungsweisungen erteilt
    wurden, sind Reklamationen zur Bildauffassung oder künstlerisch-technischen Gestaltung
    ausgeschlossen.
    • Verbraucher: Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
    • Unternehmer: Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 3 Kalendertagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen.
  4. Liefertermine: Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche
    vereinbart wurden.
  5. Urheberrecht / RAW-Daten: Der Auftragnehmer ist Urheber der Aufnahmen.
    RAW-Dateien sind interne Arbeitsdateien und werden grundsätzlich nicht
    herausgegeben; eine Herausgabe erfolgt nur aufgrund gesonderter schriftlicher
    Vereinbarung gegen zusätzliche Vergütung.
  6. Nutzungsrechte (Auftragsproduktion): Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten
    Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht
    ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbegrenztes
    Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein.
    • Standardzwecke (sofern vereinbart): Online (Webseiten, Social Media), Print (Exposés, Flyer), Immobilien-Portale.
    • Unzulässig ohne gesonderte Vereinbarung: Sub-Lizenzierung, Weiterverkauf, Nutzung in Stock-Datenbanken, Bearbeitungen, die Urheberpersönlichkeitsrechte verletzen.
    • Namensnennung: Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer „soweit branchenüblich und technisch möglich“ als Urheber nennen (§ 13 UrhG). Eine abweichende Regelung kann schriftlich vereinbart werden.
  7. Eigennutzung: Sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, darf der Auftragnehmer die
    Aufnahmen zur Eigennutzung (z. B. Portfolio/Website) verwenden. Personenbezogene
    Darstellungen erfordern ggf. eine Einwilligung (siehe § 7 DSGVO/Datenschutz).
3. Lizenzierung von Stock-Fotos
  1. Der Auftragnehmer räumt dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an lizenzierten Fotos
    gemäß Vereinbarung ein.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein einfaches, nicht
    übertragbares Nutzungsrecht; zeitlich und räumlich unbegrenzt für die definierten
    Nutzungsarten (z. B. Online, Print, Social Media, Portale).
  3. Namensnennung: Der Auftragnehmer kann als Urheber genannt werden; die Nennung
    erfolgt „soweit branchenüblich und technisch möglich“.
  4. Beschränkungen: Keine Weitergabe/Sub-Lizenzierung, kein Upload in
    Stock-Datenbanken, keine Nutzung entgegen geltendem Recht oder zur Kennzeichnung
    irreführender Tatsachen.
4. Termine, Absagen & Wetterrisiko
  1. Verbindlichkeit / Mitwirkung: Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Auftraggeber
    stellt den Zugang zum Objekt und die Aufnahmebereitschaft der Räumlichkeiten sicher.
  2. Absage durch Auftraggeber:
    • Bis 24 Std. vor Termin: kostenfrei.
    • < 24 Std. vor Termin: pauschalierter Schadensersatz 50 % des Auftragswerts.
  3. Wetter / Außenaufnahmen: Der Auftragnehmer kann Außenaufnahmen bei
    ungeeigneter Witterung (Regen, Schnee, Sturm, starke Böen, Nebel, geringe Helligkeit)
    bis zu 2 Std. vor Termin verschieben/abbrechen. Ein Ersatztermin wird zeitnah vereinbart.
    • Keine Stornokosten für wetterbedingte Absage durch den Auftragnehmer.
    • Bereits angefallene Fahrtkosten können berechnet werden, wenn der Auftragnehmer aufgrund kurzfristiger Wetteränderung bereits vor Ort ist.
  4. Höhere Gewalt: Siehe § 6 Ziff. 10.
5. Vergütung & Zahlungsbedingungen
  1. Es gilt die vereinbarte Vergütung. Überschreitungen des gebuchten Zeitrahmens werden
    angemessen nachberechnet.
  2. Zahlungsziel: Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  3. Verzug: Bei Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz;
    bei Unternehmern 9 %-Punkte (§ 288 BGB). Mahnkosten und angemessene Inkassokosten
    können berechnet werden.
  4. Nutzungsrechte / Eigentumsvorbehalt: Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt
    erst nach vollständiger Zahlung. Vorher ist die Nutzung nicht gestattet.
  5. Anfahrt: Anfahrten bis 30 km inkl.; darüber 0,69 €/km zzgl. MwSt.
6. Haftung
  1. Berechtigung / Rechte Dritter: Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung
    berechtigt zu sein (Eigentum/Verfügungsbefugnis/Vollmacht) und erforderliche
    Einwilligungen betroffener Personen (Mieter, Bewohner, Beschäftigte, Besucher)
    rechtzeitig einzuholen.
  2. Freistellung: Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei,
    die aus fehlenden Berechtigungen, fehlenden Einwilligungen oder sonstigen
    Rechtsverletzungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers resultieren; inklusive
    erforderlicher Rechtsverfolgungskosten.
  3. Lizenzkonformität: Der Auftragnehmer gewährleistet, dass bereitgestellte Stock-Fotos
    bei Nutzung innerhalb des Lizenzumfangs keine Rechte Dritter verletzen. Für Nutzung
    außerhalb des Lizenzumfangs haftet allein der Auftraggeber.
  4. Mitwirkung / Leistungsstörungen: Der Auftragnehmer haftet nicht für
    Verzögerungen/Leistungsausfälle, die auf unterlassene Mitwirkungsleistungen des
    Auftraggebers beruhen.
  5. Haftungsmaßstab: Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und
    grober Fahrlässigkeit.
  6. Zwingende Haftung: Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Leben,
    Körper, Gesundheit oder gesetzliche Sonderfälle.
  7. Technik / Daten: Bei technischen Defekten, Datenverlusten oder
    Übertragungsfehlern ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden
    begrenzt.
  8. Sachschäden: Für Schäden am Eigentum des Auftraggebers gilt Ziff. 5/6.
  9. Schadensanzeige: Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich
    anzuzeigen.
  10. Höhere Gewalt: Keine Haftung für Verzögerung/Nichtdurchführung infolge höherer
    Gewalt.
  11. Beweislast: Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben unberührt.
  12. Zusatz für Unternehmer (optional): Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei
    leichter Fahrlässigkeit zusätzlich begrenzt.
7. Datenschutz (Kurzinfo gem. DSGVO)
  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur
    Vertragsdurchführung.
  2. Datenkategorien: Kontakt-, Objekt- und Abrechnungsdaten sowie Bild-/Videodaten.
  3. Referenznutzung: Personenbezogene Aufnahmen nutzt der Auftragnehmer nur mit
    Einwilligung.
  4. Weitergabe / Dienstleister: Eine Weitergabe erfolgt nur an Auftragsverarbeiter.
  5. Speicherdauer: Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für
    die Zwecke erforderlich ist.
  6. Rechte der Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung,
    Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch.
  7. Detail-Datenschutzerklärung: Weitere Informationen ergeben sich aus der
    gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
8. Schlussbestimmungen
  1. Textform: Änderungen/Ergänzungen/Nebenabreden bedürfen der Textform.
  2. Teilnichtigkeit: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der
    übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Aufrechnung/Zurückbehaltung: Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder
    rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  4. Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
    UN-Kaufrechts (CISG).
  5. Gerichtsstand:
    • Gegenüber Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
    • Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  6. Widerrufsrecht (Verbraucher): Sofern einschlägig, erhält der Verbraucher eine
    gesonderte Widerrufsbelehrung mit Musterformular.

Besondere Bedingungen für Drohnenaufnahmen

A. Genehmigungen und rechtliche Voraussetzungen
  1. Drohnenflüge erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen
    Bestimmungen.
  2. Der Auftragnehmer entscheidet nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen über die
    rechtliche Zulässigkeit und sichere Durchführbarkeit des Flugs.
  3. Registrierung/Versicherung: Der Drohnenbetreiber ist entsprechend den gesetzlichen
    Vorgaben registriert.
  4. Erforderliche Genehmigungen/Erlaubnisse: Soweit erforderlich, holt der
    Auftragnehmer Genehmigungen ein.
  5. Pflichten des Auftraggebers: Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Drohnenflug auf
    dem betreffenden Grundstück zulässig ist.
B. Wetter- und Sicherheitsbedingungen
  1. Drohnenflüge sind witterungsabhängig. Bei ungünstigen Bedingungen kann der
    Auftragnehmer den Flug jederzeit verschieben oder abbrechen.
  2. Der Auftragnehmer beachtet Mindestabstände, Höhen- und Zonenbeschränkungen.
C. Haftung (Drohne)
  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden im Rahmen von Drohnenflügen nach Maßgabe von
    § 6 dieser AGB.
  2. Für Schäden durch unzutreffende Angaben des Auftraggebers haftet ausschließlich der
    Auftraggeber.
  3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Berechtigungen für den Flug vorliegen und keine
    Rechte Dritter verletzt werden.