Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Foto-, Video- und Medienleistungen
Stand: 2026
Begriffsbestimmungen: „Auftragnehmer“/„Fotograf“ ist der/die anbietende Dienstleister*in.
„Auftraggeber“ ist der Vertragspartner (Verbraucher i. S. v. § 13 BGB oder Unternehmer i. S. v. § 14 BGB).
1. Anwendungsbereich und Einbeziehung der AGB
- Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsverhältnisse zwischen
dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über Foto-, Video-, Drohnen- und sonstige
Medienleistungen sowie die Lizenzierung von Stock-Fotos. - Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine
Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. - Verbraucherhinweis: Diese AGB werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur
Verfügung gestellt und Vertragsbestandteil.
2. Auftragsproduktionen (Foto/Video)
- Vertragsschluss: Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Terminbuchung
über den Online-Kalender oder in Ausnahmefällen durch Annahme per Telefon/E-Mail
zustande. - Leistungsinhalt / Auswahl / Bearbeitung: Der Auftragnehmer erstellt Aufnahmen
gemäß Auftrag. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Auftragnehmer die vereinbarte
Anzahl nach eigenem Ermessen aus, nimmt eine Standardbildbearbeitung (Helligkeit,
Farbe, Kontrast, Retusche kleinerer Gegenstände/Kabel, verpixeln von
Kennzeichen/Hausnummern) vor und überlässt sie digital
(Datenübertragung/Datenträger). Aufwendige Retuschen sind gesondert
vergütungspflichtig. - Gestaltung / Reklamationen: Soweit keine ausdrücklichen Gestaltungsweisungen erteilt
wurden, sind Reklamationen zur Bildauffassung oder künstlerisch-technischen Gestaltung
ausgeschlossen.- Verbraucher: Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
- Unternehmer: Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 3 Kalendertagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen.
- Liefertermine: Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche
vereinbart wurden. - Urheberrecht / RAW-Daten: Der Auftragnehmer ist Urheber der Aufnahmen.
RAW-Dateien sind interne Arbeitsdateien und werden grundsätzlich nicht
herausgegeben; eine Herausgabe erfolgt nur aufgrund gesonderter schriftlicher
Vereinbarung gegen zusätzliche Vergütung. - Nutzungsrechte (Auftragsproduktion): Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten
Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht
ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbegrenztes
Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein.- Standardzwecke (sofern vereinbart): Online (Webseiten, Social Media), Print (Exposés, Flyer), Immobilien-Portale.
- Unzulässig ohne gesonderte Vereinbarung: Sub-Lizenzierung, Weiterverkauf, Nutzung in Stock-Datenbanken, Bearbeitungen, die Urheberpersönlichkeitsrechte verletzen.
- Namensnennung: Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer „soweit branchenüblich und technisch möglich“ als Urheber nennen (§ 13 UrhG). Eine abweichende Regelung kann schriftlich vereinbart werden.
- Eigennutzung: Sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, darf der Auftragnehmer die
Aufnahmen zur Eigennutzung (z. B. Portfolio/Website) verwenden. Personenbezogene
Darstellungen erfordern ggf. eine Einwilligung (siehe § 7 DSGVO/Datenschutz).
3. Lizenzierung von Stock-Fotos
- Der Auftragnehmer räumt dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an lizenzierten Fotos
gemäß Vereinbarung ein. - Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein einfaches, nicht
übertragbares Nutzungsrecht; zeitlich und räumlich unbegrenzt für die definierten
Nutzungsarten (z. B. Online, Print, Social Media, Portale). - Namensnennung: Der Auftragnehmer kann als Urheber genannt werden; die Nennung
erfolgt „soweit branchenüblich und technisch möglich“. - Beschränkungen: Keine Weitergabe/Sub-Lizenzierung, kein Upload in
Stock-Datenbanken, keine Nutzung entgegen geltendem Recht oder zur Kennzeichnung
irreführender Tatsachen.
4. Termine, Absagen & Wetterrisiko
- Verbindlichkeit / Mitwirkung: Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Auftraggeber
stellt den Zugang zum Objekt und die Aufnahmebereitschaft der Räumlichkeiten sicher. - Absage durch Auftraggeber:
- Bis 24 Std. vor Termin: kostenfrei.
- < 24 Std. vor Termin: pauschalierter Schadensersatz 50 % des Auftragswerts.
- Wetter / Außenaufnahmen: Der Auftragnehmer kann Außenaufnahmen bei
ungeeigneter Witterung (Regen, Schnee, Sturm, starke Böen, Nebel, geringe Helligkeit)
bis zu 2 Std. vor Termin verschieben/abbrechen. Ein Ersatztermin wird zeitnah vereinbart.- Keine Stornokosten für wetterbedingte Absage durch den Auftragnehmer.
- Bereits angefallene Fahrtkosten können berechnet werden, wenn der Auftragnehmer aufgrund kurzfristiger Wetteränderung bereits vor Ort ist.
- Höhere Gewalt: Siehe § 6 Ziff. 10.
5. Vergütung & Zahlungsbedingungen
- Es gilt die vereinbarte Vergütung. Überschreitungen des gebuchten Zeitrahmens werden
angemessen nachberechnet. - Zahlungsziel: Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Verzug: Bei Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz;
bei Unternehmern 9 %-Punkte (§ 288 BGB). Mahnkosten und angemessene Inkassokosten
können berechnet werden. - Nutzungsrechte / Eigentumsvorbehalt: Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt
erst nach vollständiger Zahlung. Vorher ist die Nutzung nicht gestattet. - Anfahrt: Anfahrten bis 30 km inkl.; darüber 0,69 €/km zzgl. MwSt.
6. Haftung
- Berechtigung / Rechte Dritter: Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung
berechtigt zu sein (Eigentum/Verfügungsbefugnis/Vollmacht) und erforderliche
Einwilligungen betroffener Personen (Mieter, Bewohner, Beschäftigte, Besucher)
rechtzeitig einzuholen. - Freistellung: Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei,
die aus fehlenden Berechtigungen, fehlenden Einwilligungen oder sonstigen
Rechtsverletzungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers resultieren; inklusive
erforderlicher Rechtsverfolgungskosten. - Lizenzkonformität: Der Auftragnehmer gewährleistet, dass bereitgestellte Stock-Fotos
bei Nutzung innerhalb des Lizenzumfangs keine Rechte Dritter verletzen. Für Nutzung
außerhalb des Lizenzumfangs haftet allein der Auftraggeber. - Mitwirkung / Leistungsstörungen: Der Auftragnehmer haftet nicht für
Verzögerungen/Leistungsausfälle, die auf unterlassene Mitwirkungsleistungen des
Auftraggebers beruhen. - Haftungsmaßstab: Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. - Zwingende Haftung: Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Leben,
Körper, Gesundheit oder gesetzliche Sonderfälle. - Technik / Daten: Bei technischen Defekten, Datenverlusten oder
Übertragungsfehlern ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden
begrenzt. - Sachschäden: Für Schäden am Eigentum des Auftraggebers gilt Ziff. 5/6.
- Schadensanzeige: Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. - Höhere Gewalt: Keine Haftung für Verzögerung/Nichtdurchführung infolge höherer
Gewalt. - Beweislast: Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben unberührt.
- Zusatz für Unternehmer (optional): Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei
leichter Fahrlässigkeit zusätzlich begrenzt.
7. Datenschutz (Kurzinfo gem. DSGVO)
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur
Vertragsdurchführung. - Datenkategorien: Kontakt-, Objekt- und Abrechnungsdaten sowie Bild-/Videodaten.
- Referenznutzung: Personenbezogene Aufnahmen nutzt der Auftragnehmer nur mit
Einwilligung. - Weitergabe / Dienstleister: Eine Weitergabe erfolgt nur an Auftragsverarbeiter.
- Speicherdauer: Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für
die Zwecke erforderlich ist. - Rechte der Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung,
Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch. - Detail-Datenschutzerklärung: Weitere Informationen ergeben sich aus der
gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
8. Schlussbestimmungen
- Textform: Änderungen/Ergänzungen/Nebenabreden bedürfen der Textform.
- Teilnichtigkeit: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. - Aufrechnung/Zurückbehaltung: Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. - Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts (CISG). - Gerichtsstand:
- Gegenüber Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Widerrufsrecht (Verbraucher): Sofern einschlägig, erhält der Verbraucher eine
gesonderte Widerrufsbelehrung mit Musterformular.
Besondere Bedingungen für Drohnenaufnahmen
A. Genehmigungen und rechtliche Voraussetzungen
- Drohnenflüge erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen
Bestimmungen. - Der Auftragnehmer entscheidet nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen über die
rechtliche Zulässigkeit und sichere Durchführbarkeit des Flugs. - Registrierung/Versicherung: Der Drohnenbetreiber ist entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben registriert. - Erforderliche Genehmigungen/Erlaubnisse: Soweit erforderlich, holt der
Auftragnehmer Genehmigungen ein. - Pflichten des Auftraggebers: Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Drohnenflug auf
dem betreffenden Grundstück zulässig ist.
B. Wetter- und Sicherheitsbedingungen
- Drohnenflüge sind witterungsabhängig. Bei ungünstigen Bedingungen kann der
Auftragnehmer den Flug jederzeit verschieben oder abbrechen. - Der Auftragnehmer beachtet Mindestabstände, Höhen- und Zonenbeschränkungen.
C. Haftung (Drohne)
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden im Rahmen von Drohnenflügen nach Maßgabe von
§ 6 dieser AGB. - Für Schäden durch unzutreffende Angaben des Auftraggebers haftet ausschließlich der
Auftraggeber. - Der Auftraggeber stellt sicher, dass Berechtigungen für den Flug vorliegen und keine
Rechte Dritter verletzt werden.