AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Foto‑, Video‑ und Medienleistungen

Stand: 2026
Begriffsbestimmungen: „Auftragnehmer“/„Fotograf“ ist der/die anbietende Dienstleister*in. „Auftraggeber“ ist der Vertragspartner (Verbraucher i. S. v. § 13 BGB oder Unternehmer i. S. v. § 14 BGB).

  1. Anwendungsbereich und Einbeziehung der AGB
  1. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über Foto‑, Video‑, Drohnen‑ und sonstige Medienleistungen sowie die Lizenzierung von Stock‑Fotos.
  2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
  3. Verbraucherhinweis: Diese AGB werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und Vertragsbestandteil.
  1. Auftragsproduktionen (Foto/Video)
  1. Vertragsschluss: Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Terminbuchung über den Online‑Kalender oder in Ausnahmefällen durch Annahme per Telefon/E‑Mail zustande.
  2. Leistungsinhalt / Auswahl / Bearbeitung: Der Auftragnehmer erstellt Aufnahmen gemäß Auftrag. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Auftragnehmer die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, nimmt eine Standardbildbearbeitung (Helligkeit, Farbe, Kontrast, Retusche kleinerer Gegenstände/Kabel, verpixeln von Kennzeichen/Hausnummern) vor und überlässt sie digital (Datenübertragung/Datenträger). Aufwendige Retuschen sind gesondert vergütungspflichtig.
  3. Gestaltung / Reklamationen: Soweit keine ausdrücklichen Gestaltungsweisungen erteilt wurden, sind Reklamationen zur Bildauffassung oder künstlerisch‑technischen Gestaltung ausgeschlossen.
    • Verbraucher: Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
    • Unternehmer: Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 3 Kalendertagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen.
  4. Liefertermine: Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
  5. Urheberrecht / RAW‑Daten: Der Auftragnehmer ist Urheber der Aufnahmen. RAW‑Dateien sind interne Arbeitsdateien und werden grundsätzlich nicht herausgegeben; eine Herausgabe erfolgt nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung gegen zusätzliche Vergütung.
  6. Nutzungsrechte (Auftragsproduktion): Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein.
    • Standardzwecke (sofern vereinbart): Online (Webseiten, Social Media), Print (Exposés, Flyer), Immobilien‑Portale.
    • Unzulässig ohne gesonderte Vereinbarung: Sub‑Lizenzierung, Weiterverkauf, Nutzung in Stock‑Datenbanken, Bearbeitungen, die Urheberpersönlichkeitsrechte verletzen.
    • Namensnennung: Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer „soweit branchenüblich und technisch möglich“ als Urheber nennen (§ 13 UrhG). Eine abweichende Regelung kann schriftlich vereinbart werden.
  7. Eigennutzung: Sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, darf der Auftragnehmer die Aufnahmen zur Eigennutzung (z. B. Portfolio/Website) verwenden. Personenbezogene Darstellungen erfordern ggf. eine Einwilligung (siehe § 7 DSGVO/Datenschutz).
  8. Makler-Reels mit Moderation: Sofern ein Reel gebucht wird, in dem der Makler oder eine vom Auftraggeber benannte Person die Immobilie präsentiert, kommentiert oder anderweitig vor der Kamera auftritt, gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
  • Für die Aufnahme eines solchen Makler-Reels wird zusätzlich zur regulär gebuchten Foto- und/oder Videoleistung eine Drehzeit von bis zu 30 Minuten eingeplant. Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt.
  • Zur Vorbereitung erhält der Auftraggeber bzw. die auftretende Person einen Fragebogen, der vollständig ausgefüllt spätestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin an den Auftragnehmer zurückzusenden ist.
  • Auf Grundlage der bereitgestellten Informationen erstellt der Auftragnehmer ein Skript bzw. einen Gesprächsleitfaden für das Makler-Reel und stellt dieses dem Auftraggeber vor dem Termin zur Verfügung.
  • Die Nutzung des bereitgestellten Skripts ist freiwillig. Sofern der Auftraggeber oder die auftretende Person das Skript nicht verwenden möchte, genügt eine entsprechende Mitteilung an den Auftragnehmer.
  • Wird der Fragebogen nicht fristgerecht zurückgesandt, kann der Auftragnehmer die Erstellung eines Skripts oder Gesprächsleitfadens nicht gewährleisten. Dies berührt weder den vereinbarten Termin noch die vereinbarte Vergütung.
  1. Verantwortlichkeit für Inhalte in Makler-Reels
  • Der Auftraggeber ist für die sachliche, tatsächliche und rechtliche Richtigkeit sämtlicher im Makler-Reel dargestellten, eingeblendeten oder ausgesprochenen Informationen verantwortlich.
  • Der Auftragnehmer erstellt Skripte, Textvorschläge und Gesprächsleitfäden ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Eine rechtliche, technische, steuerliche, baurechtliche oder fachliche Prüfung der Inhalte erfolgt nicht.
  • Die finale Prüfung und Freigabe sämtlicher Aussagen und Inhalte obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
  • Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtigen, irreführenden, unvollständigen oder rechtswidrigen Angaben des Auftraggebers beruhen. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

 

  1. Lizenzierung von Stock‑Fotos
  1. Der Auftragnehmer räumt dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an lizenzierten Fotos gemäß Vereinbarung ein.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht; zeitlich und räumlich unbegrenzt für die definierten Nutzungsarten (z. B. Online, Print, Social Media, Portale).
  3. Namensnennung: Der Auftragnehmer kann als Urheber genannt werden; die Nennung erfolgt „soweit branchenüblich und technisch möglich“.
  4. Beschränkungen: Keine Weitergabe/Sub‑Lizenzierung, kein Upload in Stock‑Datenbanken, keine Nutzung entgegen geltendem Recht oder zur Kennzeichnung irreführender Tatsachen.
  1. Termine, Absagen & Wetterrisiko
  1. Verbindlichkeit / Mitwirkung: Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Auftraggeber stellt den Zugang zum Objekt und die Aufnahmebereitschaft der Räumlichkeiten sicher. Bei gebuchten Makler-Reels sorgt der Auftraggeber außerdem dafür, dass die auftretende Person zum Termin vorbereitet, pünktlich und aufnahmebereit zur Verfügung steht sowie alle zur Vorbereitung angeforderten Unterlagen, insbesondere Fragebögen und Inhaltsangaben, fristgerecht übermittelt werden.
  2. Absage durch Auftraggeber:
    • Bis 24 Std. vor Termin: kostenfrei.
    • < 24 Std. vor Termin: pauschalierter Schadensersatz 50 % des Auftragswerts.
  3. Wetter / Außenaufnahmen: Der Auftragnehmer kann Außenaufnahmen bei ungeeigneter Witterung (Regen, Schnee, Sturm, starke Böen, Nebel, geringe Helligkeit) bis zu 2 Std. vor Termin verschieben/abbrechen. Ein Ersatztermin wird zeitnah vereinbart.
    • Keine Stornokosten für wetterbedingte Absage durch den Auftragnehmer.
    • Bereits angefallene Fahrtkosten können berechnet werden, wenn der Auftragnehmer aufgrund kurzfristiger Wetteränderung bereits vor Ort ist.
  4. Höhere Gewalt: Siehe § 6 Ziff. 10.
  1. Vergütung & Zahlungsbedingungen
  1. Es gilt die vereinbarte Vergütung. Überschreitungen des gebuchten Zeitrahmens werden angemessen nachberechnet.
  2. Zahlungsziel: Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  3. Verzug: Bei Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz; bei Unternehmern 9 %-Punkte (§ 288 BGB). Mahnkosten und angemessene Inkassokosten können berechnet werden.
  4. Nutzungsrechte / Eigentumsvorbehalt: Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Zahlung. Vorher ist die Nutzung nicht gestattet.
  5. Anfahrt: Anfahrten bis 30 km inkl.; darüber 0,69 €/km zzgl. MwSt.
  1. Haftung
  2. Berechtigung / Rechte Dritter: Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung berechtigt zu sein (Eigentum/Verfügungsbefugnis/Vollmacht) und erforderliche Einwilligungen betroffener Personen (Mieter, Bewohner, Beschäftigte, Besucher) rechtzeitig einzuholen.

1a. Auftretende Personen: Der Auftraggeber sichert zu, dass alle im Rahmen eines Makler-Reels auftretenden Personen mit der Erstellung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Aufnahmen einverstanden sind und die hierfür erforderlichen Einwilligungen erteilt haben. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlenden oder fehlerhaften Einwilligungen resultieren.

  1. Freistellung: Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlenden Berechtigungen, fehlenden Einwilligungen oder sonstigen Rechtsverletzungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers resultieren; inklusive erforderlicher Rechtsverfolgungskosten.
  2. Lizenzkonformität: Der Auftragnehmer gewährleistet, dass bereitgestellte Stock‑Fotos bei Nutzung innerhalb des Lizenzumfangs keine Rechte Dritter verletzen. Für Nutzung außerhalb des Lizenzumfangs haftet allein der Auftraggeber.
  3. Mitwirkung / Leistungsstörungen: Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen/Leistungsausfälle, die auf unterlassene Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers (fehlender Zugang, unvorbereitete Räumlichkeiten, kurzfristige Terminänderungen) beruhen. Hierdurch entstehende Mehrkosten können berechnet werden.

4a. Inhalte von Makler- Reels: Für die Richtigkeit sämtlicher Aussagen, Angaben, Beschreibungen, Eigenschaften, Flächenangaben, Ausstattungsmerkmale, Nutzungsmöglichkeiten, Renditeaussagen, Wertangaben oder sonstiger Informationen zur Immobilie ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen oder für daraus resultierende Ansprüche Dritter.

 

  1. Haftungsmaßstab: Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Zwingende Haftung: Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für
    (a) Schäden an Leben, Körper, Gesundheit,
    (b) Garantie/Beschaffungsrisiko,
    (c) Arglist,
    (d) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,
    (e) gesetzliche Haftung bei Datenschutzverstößen, soweit einschlägig.
  3. Technik / Daten: Bei technischen Defekten, Datenverlusten oder Übertragungsfehlern, die nicht vorsätzlich/grob fahrlässig verursacht sind, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Auftragnehmer schuldet keine weitergehende Datensicherung; der Auftraggeber sichert erhaltene Daten unverzüglich.
  4. Sachschäden: Für Schäden am Eigentum des Auftraggebers gilt Ziff. 5/6. Übliche Abnutzungen/Beeinträchtigungen durch sachgemäßen Einsatz von Foto‑, Video‑ und Drohnentechnik trägt der Auftraggeber, sofern die Beeinträchtigung nicht auf eine Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruht.
  5. Schadensanzeige: Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und nachvollziehbar zu begründen; der Auftraggeber wirkt bei der Sachverhaltsaufklärung mit.
  6. Höhere Gewalt: Keine Haftung für Verzögerung/Nichtdurchführung infolge höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Naturereignisse, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare technische Störungen, Stromausfälle, Ausfälle von Verkehrs‑/Kommunikationsnetzen, Krankheit/Unfall), soweit nicht vom Auftragnehmer zu vertreten und die Durchführung wesentlich erschwert oder unmöglich macht. Es erfolgt unverzügliche Information und zeitnahe Ersatzterminabstimmung.
  7. Beweislast: Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben unberührt.
  8. Zusatz für Unternehmer (optional): Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit für Vermögensschäden zusätzlich der Höhe nach auf den Netto‑Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags begrenzt; ausgenommen Ziff. 6.
  1. Datenschutz (Kurzinfo gem. DSGVO)
  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und – soweit erforderlich – zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), z. B. zur Abwehr von Rechtsansprüchen, IT‑Sicherheit.
  2. Datenkategorien: Kontakt‑, Objekt‑ und Abrechnungsdaten sowie im Rahmen des Auftrags entstehende Bild‑/Videodaten.
  3. Referenznutzung: Personenbezogene Aufnahmen nutzt der Auftragnehmer zu Referenzzwecken nur mit Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Aufnahmen ohne Personenbezug (z. B. reine Gebäudeansichten) können auf Basis berechtigter Interessen genutzt werden; Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO).
  4. Weitergabe / Dienstleister: Eine Weitergabe erfolgt nur an Auftragsverarbeiter (z. B. Hosting/Cloud) nach Art. 28 DSGVO. Etwaige Drittstaatenübermittlungen erfolgen nur unter den Vorgaben der Art. 44 ff. DSGVO.
  5. Speicherdauer: Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Zwecke erforderlich ist; gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. steuerrechtlich) bleiben unberührt.
  6. Rechte der Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf erteilter Einwilligungen, Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen; Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
  7. Detail‑Datenschutzerklärung: Weitere Informationen (verantwortliche Stelle, Kontakt, Kategorien, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Drittland, Speicherdauer, Rechte) ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
  1. Schlussbestimmungen
  1. Textform: Änderungen/Ergänzungen/Nebenabreden bedürfen der Textform (z. B. E‑Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
  2. Teilnichtigkeit: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Aufrechnung/Zurückbehaltung: Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
  4. Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).
  5. Gerichtsstand:
    • Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
    • Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
  6. Widerrufsrecht (Verbraucher): Sofern einschlägig, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung mit Musterformular.

Besondere Bedingungen für Drohnenaufnahmen

  1. Genehmigungen und rechtliche Voraussetzungen
  1. Drohnenflüge erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU‑Drohnenverordnung (VO (EU) 2019/947) und der Luftverkehrs‑Ordnung (LuftVO), in den Kategorien „Offen“ (A1/A2/A3) bzw. ggf. „Spezielle“.
  2. Der Auftragnehmer entscheidet nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen über die rechtliche Zulässigkeit und sichere Durchführbarkeit des Flugs.
  3. Registrierung/Versicherung: Der Drohnenbetreiber ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben registriert; eine gesetzlich vorgeschriebene Luftfahrt‑/Drohnenhaftpflichtversicherung besteht.
  4. Erforderliche Genehmigungen/Erlaubnisse: Soweit erforderlich, holt der Auftragnehmer Genehmigungen ein (z. B. Sondergenehmigungen, Gelände-/Grundstückserlaubnisse, Zustimmungen nach LuftVO, ggf. Flüge in Kontrollzonen). Die hierdurch entstehenden Kosten können dem Auftraggeber berechnet werden.
  5. Pflichten des Auftraggebers: Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Drohnenflug auf dem betreffenden Grundstück zulässig ist (Eigentümerzustimmung/Hausrecht) und informiert den Auftragnehmer über einschlägige Beschränkungen (z. B. Naturschutzgebiete, Flugverbotszonen, Nachbarschaftsrechte).
  1. Wetter‑ und Sicherheitsbedingungen
  1. Drohnenflüge sind witterungsabhängig. Bei ungünstigen Bedingungen (Regen, Sturm, starke Böen, Nebel, geringe Sicht, Vereisung) kann der Auftragnehmer den Flug jederzeit verschieben oder abbrechen; ein Anspruch auf Durchführung besteht in diesen Fällen nicht. Ein Ersatztermin wird zeitnah vereinbart.
  2. Der Auftragnehmer beachtet Mindestabstände, Höhen‑ und Zonenbeschränkungen, Schutz von Personenansammlungen und respektiert Privat‑/Persönlichkeitsrechte.
  1. Haftung (Drohne)
  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden im Rahmen von Drohnenflügen nach Maßgabe von § 6 dieser AGB und nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
  2. Für Schäden, die durch unzutreffende Angaben des Auftraggebers (Grundstück, Eigentumsverhältnisse, lokale Flugbeschränkungen) entstehen, haftet ausschließlich der Auftraggeber; er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
  3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Berechtigungen für den Flug vorliegen und Nachbarn/Berechtigte nicht in Rechten verletzt werden (insb. Persönlichkeitsrechte/Privatsphäre).